Technologische Karte: Schneeräumung und Enteisung von Dächern aus Asbestzementplatten und weichen Dachbahnen
Materialien
- Spezielle Zusammensetzungen zur Verhinderung der Eisbildung
- Helle Lackfarben mit erhöhten wasserabweisenden Eigenschaften
- Stahlblech (zur Herstellung von Abdeckungen/Rinnen)
Ausrüstung
- Holzschaufeln
- Kunststoffschaufeln
- Fahrbare Anlegeleitern
- Leitern (für niedrige Gebäude)
- Arbeitskörbe (für mehrstöckige Gebäude)
- Teleskoparbeitsbühnen (fahrbar)
- Feuerwehrleitern (als Zugangsmittel)
- Persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsgurte, Sicherungsseile, rutschfestes Schuhwerk)
1. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
Diese technologische Karte behandelt die Verfahren zur Entfernung von Schnee und Eis von Gebäudedächern, die aus Asbestzementplatten und weichen Dachbahnen bestehen. Die Prozesse der Eisbildung und Schneeschmelze, verursacht durch Wärmeeintrag aus darunterliegenden Räumen oder durch Sonneneinstrahlung, beschleunigen den Verschleiß von Dachkonstruktionen erheblich und verschlechtern deren Zustand.
Erheblicher Wärmeeintrag aus dem Dachraum führt zum Schmelzen des Schnees auf der Dacheindeckung, während Schmelzwasser an den Dachüberständen, in den Dachrinnen und Gullys gefriert, wo die Temperatur unter null Grad sinkt. Das entstehende Eis behindert den Abfluss des Schmelzwassers und verursacht einen Rückstau von Feuchtigkeit, der zu kapillarer Feuchtigkeitsaufnahme durch die Fugen der Dacheindeckung und zu Undichtigkeiten im Dachboden und anschließend in den Wohnräumen führen kann. Schneeschmelze tritt auch bei positiven Außentemperaturen und unter dem Einfluss von Sonneneinstrahlung auf.
Effektive Maßnahmen zur Verhinderung der Schneeschmelze umfassen eine zusätzliche Dämmung der obersten Geschossdecke, um Wärmeeinträge in den Dachraum zu unterbinden. Dabei ist zu beachten, dass die Wärmeleitfähigkeit von Schnee sich im Verlauf der Verdichtung, Befeuchtung und des Gefrierens erheblich ändert. Zur Reduzierung der Eisbildungsintensität in Schmelzperioden durch Sonneneinstrahlung und bei Temperaturübergängen um den Nullpunkt wird eine intensive Belüftung des Dachraums empfohlen, obwohl deren Wirksamkeit in den Herbst-, Winter- und Frühjahrsperioden begrenzt sein kann. Beim Betrieb von Gebäuden müssen die Lüftungsöffnungen der Dachräume stets offen bleiben, dürfen nicht mit Schnee verweht oder mit Wasser gefüllt werden. Die anfälligsten Bereiche von Dächern sind die Anschlüsse an Attiken, Schächte, Rohrleitungen und Abgasleitungen sowie Antennenmasten.
2. Technologische Arbeitsgänge und Arbeitsablauf
Die Reinigung von Dächern von Schnee und Eis ist Teil der regelmäßigen technischen Wartung von Gebäuden. Weiche Dächer werden in der Regel nicht von Schnee befreit, mit Ausnahme von Dachrinnen, Überständen an Schrägdächern mit Außenentwässerung sowie Schneeverwehungen und Eis von Balkonen und Vordächern. Flach geneigte Stahlbetondächer mit Innenentwässerung werden nur dann von Schnee befreit, wenn in einzelnen Bereichen Undichtigkeiten auftreten.
Dächer mit Außenentwässerung müssen regelmäßig von Schnee befreit werden, wobei eine Ansammlung von mehr als 30 cm nicht zugelassen ist. Während Tauperioden sollte der Schnee auch bei geringerer Schichtdicke abgeräumt werden. Die Arbeiten zur Dachreinigung müssen mit Holz- oder Kunststoffschaufeln durchgeführt werden, um Schäden an der Dacheindeckung, den Überständen, Dachrinnen und Gullys zu vermeiden. Festgestellte Schäden müssen unverzüglich behoben werden.
Auf Dächern mit einer Neigung von mehr als 45° und freiem Wasserabfluss (z.B. Ziegel- oder Schindeldächer) wird Schnee nur in Kehlen, über den Traufen und an anderen Stellen der Schneeansammlung entfernt. Beim Abräumen von Schnee vom Dach muss die Unversehrtheit von Gebäudevorsprüngen, Werbekonstruktionen, elektrischen Leitungen, Fernsehantennen sowie Grünanlagen und Landschaftselementen gewährleistet werden. Die Schneeräumung und Enteisung von Wandrinnen, Kehlen, Rinnen und Gullys während Tauperioden erfordert besondere Aufmerksamkeit, da eine nicht rechtzeitige Räumung dieser Bereiche zu Undichtigkeiten und einer Störung des normalen Betriebs des Gebäudes führen kann.
- 1. Regelmäßige Reinigung von Dächern mit Außenentwässerung: Eine Schneeansammlung von mehr als 30 cm Schichtdicke ist nicht zulässig; bei Tauwetter ist unverzüglich zu räumen, unabhängig von der Dicke.
- 2. Die Reinigung ist mit Holz- oder Kunststoffschaufeln durchzuführen. Die Verwendung von Stahlschaufeln und -kratzern sowie Brecheisen zum Eisschlagen ist strengstens verboten.
- 3. Beim Räumen eine Schneeschicht von mindestens 5 cm Dicke zum Schutz der Dacheindeckung vor Beschädigungen belassen. Eine dünne Eisschicht, ausgenommen an Überständen, wird ebenfalls nicht entfernt.
- 4. An Dachüberständen, wo sich Eis und Eiszapfen bilden, ist eine vollständige Reinigung durchzuführen.
- 5. Die Dachreinigung ist gleichzeitig und gleichmäßig von allen Dachflächen durchzuführen, beginnend von den Traufen zum First, um eine einseitige Überlastung der tragenden Konstruktionen zu verhindern.
- 6. Das Entfernen von Eiszapfen und Eis von niedrigen Gebäuden ist von Leitern aus durchzuführen, bei mehrstöckigen Gebäuden – unter Verwendung von Arbeitskörben, Teleskop- oder Hubarbeitsbühnen oder Feuerwehrleitern.
- 7. Für Asbestzementdächer ist die Reinigung von fahrbaren Anlegeleitern aus durchzuführen. Das Begehen solcher Dächer ist verboten. Es ist nur loser Schnee abzukehren.
- 8. Flach geneigte Stahlbetondächer mit Innenentwässerung sind nicht von Schnee zu befreien, außer bei Undichtigkeiten in einzelnen Bereichen.
- 9. Es ist verboten, Schnee, Eis und Schmutz in Gullys und Regenfallrohre zu werfen.
- 10. Bei Inspektionen festgestellte Mängel an Lüftungsöffnungen sind unverzüglich zu beheben. Lüftungsöffnungen sind regelmäßig von Schmutz zu reinigen.
- 11. Für dunkle Dächer wird das Streichen mit hellen Lackfarben mit erhöhten wasserabweisenden Eigenschaften empfohlen.
- 12. Bei geneigten Stahldächern wird die Anbringung von Rinnen zur Abdeckung von Gullys sowie die Beschichtung von Dächern (insbesondere Überständen) und Dachrinnen mit speziellen Zusammensetzungen empfohlen, die die Eisbildung verhindern.
- 13. Um die Ansammlung von Schnee in den Gullys von externen Regenfallrohren zu verhindern, wird empfohlen, diese im Winter mit speziellen Abdeckungen/Rinnen aus Stahlblech zu verschließen. Bei Eintritt einer stabilen positiven Außentemperatur müssen die Abdeckungen/Rinnen entfernt werden.
3. Anforderungen an das Personal und Arbeitssicherheit
Arbeiten zur Dachreinigung von Schnee und Eis gehören zu den besonders gefährlichen Höhenarbeiten und erfordern die strikte Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften. Diese Arbeiten müssen durch eine schriftliche Arbeitserlaubnis dokumentiert werden, in der die Sicherheitsmaßnahmen, die Namen der Ausführenden und deren persönliche Unterschriften aufgeführt sind. Zur Durchführung solcher Arbeiten sind Personen ab 18 Jahren zugelassen, die eine jährliche ärztliche Untersuchung durchlaufen haben, für Höhenarbeiten zugelassen sind, eine obligatorische Schulung in sicheren Arbeitsmethoden absolviert haben und einen entsprechenden Ausweis besitzen. Eine wiederholte Kenntnisprüfung muss mindestens einmal alle 12 Monate durchgeführt werden.
Die regelmäßige Dachreinigung wird von speziell gebildeten Teams des Bauunternehmens durchgeführt, das die Gebäude betreibt. Die Arbeiten werden unter direkter Leitung eines Meisters oder Vorarbeiters ausgeführt, die die persönliche Verantwortung für deren Sicherheit tragen. Bei starken Schneefällen können Hilfskräfte, Hausmeister oder Hausarbeiter hinzugezogen werden, unter der Bedingung ihrer Zustimmung, Schulung und Durchführung einer betrieblichen Sicherheitseinweisung sowie einer ärztlichen Genehmigung für Höhenarbeiten. Jedes Personal, das auf dem Dach arbeitet, muss mit rutschfestem (Gummi-, Filz-) Schuhwerk ausgestattet sein.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Vorgesetzte verpflichtet, eine zusätzliche Einweisung in sichere Arbeitsmethoden unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen am jeweiligen Standort durchzuführen und die Einsatzbereitschaft des Teams zu überprüfen (physischer Zustand, Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstung und Absturzsicherung, Funktionsfähigkeit der Werkzeuge). Ebenso ist die Überprüfung des technischen Zustands des Attikageländers, der Zuverlässigkeit der Befestigung von Sicherungsseilen, Leitern, Regenfallrohren, Gullys und deren Befestigungen sowie hervorstehender Teile an Gebäudefassaden obligatorisch. Werden Mängel festgestellt, müssen Maßnahmen zu deren Beseitigung vor Arbeitsbeginn ergriffen werden.
- 1. Gewährleistung der Fußgängersicherheit: Der Bereich des Schneewurfs wird in der Breite des möglichen Schneefalls abgesperrt. Gehwege und, falls erforderlich, die Fahrbahn werden vom Verkehr freigehalten. Wachposten werden außerhalb der Absperrung in einem Abstand von nicht mehr als 1 m aufgestellt. Alle Türöffnungen im Schneewurfbereich werden geschlossen.
- 2. Verwendung von PSA: Unabhängig von der Dachneigung werden alle Arbeiten unter obligatorischer Verwendung von geprüften Sicherheitsgurten und einem stabilen Sicherungsseil durchgeführt, das an Sparren oder speziellen Verankerungspunkten befestigt ist.
- 3. Arbeitszeiten: Die Dachreinigung erfolgt hauptsächlich tagsüber. Bei Bedarf von Arbeiten in der Dunkelheit muss der Arbeitsbereich gut beleuchtet sein.
- 4. Schutz von Versorgungsleitungen und Bepflanzung: Beim Abräumen von Schnee vom Dach ist die Unversehrtheit von Elektro- und Telefonleitungen, Antennen, Werbekonstruktionen und Grünanlagen zu gewährleisten.
- 5. Kontaktverbot mit elektrischen Geräten: Es ist den Arbeitern auf dem Dach strengstens verboten, Fernsehantennen, Funkmasten, Leuchtreklamen und andere Anlagen zu berühren, die einen elektrischen Schlag verursachen können.
- 6. Inspektion nach der Reinigung: Nach Abschluss der Arbeiten zur Reinigung des Daches von Schnee und Eis ist dessen Zustand zu überprüfen und bei festgestellten Mängeln sind Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen.