Arbeitsanweisung: Errichtung von tragenden Außenwänden aus Porenbetonsteinen
Materialien
- Autoklavierte Porenbetonsteine (Format 600x300x200 mm, Wasseraufnahme bis zu 25 %)
- Spezial-Trockenklebemörtel für Porenbeton (Verbrauchsnorm 0,0181 t/m³)
- Bitumen-Schweißbahn als horizontale Feuchtigkeitssperre
- Nadelholz für die Errichtung des Schnurgerüsts (Brett 30 bis 40 mm)
- Portlandzement, Quarzsand und Anmachwasser (für die untere Ausgleichsfuge)
Ausrüstung
- Autokran mit einer Tragfähigkeit von 25,0 t
- Fahrbarer Benzin-Stromerzeuger (3-phasig 380/220 V, Leistung 11 kW, Gewicht ca. 150 kg)
- Elektrisches Handrührwerk für schwere Mörtel (Leistung ab 1200 W)
- Inventarisierte Gelenk-Paneel-Gerüste (mit zwei Arbeitsebenen: 1,15 m und 2,05 m)
- Optisches oder Laser-Nivelliergerät mit Messlatte
- Vierstrang-Anschlagseil (Tragfähigkeit 4,0 t, Länge 5000 mm)
- Rundschlinge (Tragfähigkeit 4,0 t, Länge 2000 mm)
- Zahnkelle / Mörtelschlitten für Klebemörtel (Zahnung 8x8 mm)
Allgemeine Bestimmungen und physikalisch-chemische Materialeigenschaften
Die Arbeitsanweisung ist für ein typisches Mauerwerksvolumen von 100 m³ ausgelegt. Als Grundmaterial für die Wände dienen autoklavierte Porenbetonsteine im Standardformat 600x300x200 mm. Dieses Material gehört zur Kategorie der leichten Porenbetone, deren Bildung unter hohem Druck (bis zu 14 bar) und Temperatur (+180 °C) erfolgt. Der autoklavierte Hochtemperaturprozess sorgt für eine homogene mikroporöse Struktur und vorgegebene Festigkeitseigenschaften der Steine.
Die Zusammensetzung des Arbeitsgemischs für die Blockproduktion ist streng geregelt: Portlandzement (ca. 20 %), feinkörniger Quarzsand (60 %), Branntkalk (20 %) und ein Treibmittel in Form von Aluminiumpulver (weniger als 1 %). Während der Hydratation wird Gas freigesetzt, das geschlossene Poren bildet. Aufgrund der offenporigen Struktur des Endprodukts kann die Wasseraufnahme der Steine bis zu 25 % ihres eigenen Volumens betragen, was eine obligatorische Abdichtung und anschließende Außenverkleidung der Fassade erfordert.
Um die geplante Leistung zu gewährleisten, ist der Produktionszyklus für den Einschichtbetrieb ausgelegt. Die Dauer der Arbeitsschicht beträgt 10 Stunden bei einer Fünftagewoche. Die berechnete Zeit berücksichtigt einen Leistungsminderungsfaktor (0,05) und einen Überarbeitungsfaktor (1,25). Die technologischen Pausen umfassen Rüst- und Abschlussarbeiten mit einer Gesamtdauer von 0,24 Stunden (darunter 10 Minuten für die Arbeitsanweisung und 5 Minuten für die Werkzeugvorbereitung).
Einrichtung des Arbeitsbereichs und geodätische Achsabsteckung
Vor Beginn der Maurerarbeiten erfolgt eine umfassende Vorbereitung der Baustelle und der Arbeitsbereiche. Das Gebäude wird in Arbeitsabschnitte (Takte) unterteilt, und jeder Takt in Teilabschnitte, abhängig von der personellen Besetzung der Maurer-Kolonne. Der Materiallagerbereich muss einen Vorrat an Steinen und Mörtel für 2 bis 4 Stunden ununterbrochener Arbeit gewährleisten. Die Paletten mit den Steinen und die Mörtelbehälter werden schachbrettartig entlang der Arbeitsfront mit einem Abstand von maximal 4,0 m zwischen den Mörtelwannen angeordnet.
Die Markierung der Wandpositionen erfolgt durch das Einschnittverfahren von den Hauptachsen des Gebäudes aus. Zur Fixierung der Achsen wird ein stabiles Schnurgerüst aus Holz montiert. Die Pfosten des Schnurgerüsts werden 0,6 bis 0,7 m tief in den Boden eingelassen, mit einem Abstand von 1,5 m. An den Pfosten werden streng horizontal (unter Kontrolle eines optischen oder Laser-Nivelliergeräts) 30 bis 40 mm dicke Bretter in einer Höhe von 0,8 bis 0,9 m über dem Boden befestigt.
Mit Hilfe eines Theodolits werden die Hauptachsen auf das Schnurgerüst übertragen und mit Metallmarkierungen (Nägeln) fixiert. Die zwischen den Markierungen gespannte Schnur bildet die physischen Achsen der Wände, die dann mittels Senkloten auf die Betondecke (Höhe ±0,000) projiziert und mit Farbe markiert werden. Die Genauigkeit der geodätischen Absteckung unterliegt vor Beginn der Verlegung der ersten Steinreihe einer strengen instrumentellen Kontrolle.
- Reinigung des Arbeitsuntergrunds (Decke oder Fundament) von Bauschutt und Staub.
- Überprüfung der Horizontalität des Stahlbetonuntergrunds mittels Nivelliergerät (Ermittlung von Höhenunterschieden).
- Errichtung des hölzernen Schnurgerüsts entlang des Umfangs des Bauabschnitts (Einlasstiefe der Pfosten 0,6 bis 0,7 m).
- Übertragung der Gebäudeachsen auf das Schnurgerüst mittels Theodolit.
- Trassierung der Wandachsen auf der Decke mittels Senklot und Markierungsfarbe.
Aufbau von Gerüsten und Kleingeräten
Das Mauern der Wände wird in der Höhe in Abschnitte von maximal 1,20 m unterteilt. Die Errichtung des ersten Abschnitts erfolgt direkt von der Decke aus. Für das Mauern der folgenden Abschnitte werden spezielle, inventarisierte Gelenk-Paneel-Gerüste verwendet, die aus geschweißten dreieckigen Metall-Stützträgern und einem stabilen Holzbelag mit Seitenschutz bestehen.
Beim Mauern des zweiten Abschnitts (über 1,2 m ab Decke) werden die Gerüste in die untere Position gestellt, bei der die klappbaren Stützen im mittleren Teil zusammengeklappt sind und eine Arbeitshöhe von 1,15 m bieten. Für den Übergang zum dritten Abschnitt (über 2,4 m) werden die Träger in der Mitte getrennt. Beim Anheben der Gerüste durch den Kran klappen die dreieckigen Stützen unter ihrem eigenen Gewicht aus. Nach starrer Fixierung der Stützen mit Überwurfbügeln erhöht sich die Höhe des Belags auf 2,05 m.
Die Aufstellung und das Umsetzen der Gerüste erfolgen mit einem Autokran mit einer Tragfähigkeit von 25,0 t. Um eine Verformung des frischen Mauerwerks zu verhindern, wird zwischen dem Arbeitsbelag der Gerüste und der zu errichtenden Konstruktion streng ein technologischer Abstand von bis zu 5 cm eingehalten. Der Aufstieg der Arbeiter auf die Ebenen erfolgt über anstellbare Leitern mit rutschfesten Schuhen, die in einem Winkel von 70-75° zur Horizontalen aufgestellt werden.
Technologie der Mauerwerksarbeiten
Um Wärmeverluste zu minimieren und Wärmebrücken auszuschließen, erfolgt die Verlegung der Porenbetonsteine ausschließlich mit einem speziellen Dünnbett-Klebemörtel (Verbrauch ca. 0,0181 t pro 1 m³ Mauerwerk). Die normative Dicke der horizontalen und vertikalen Fugen beim Klebeverfahren beträgt streng 1 bis 3 mm. Die Verwendung von herkömmlichem Zement-Sand-Mörtel ist nur zum Ausgleich der ersten Reihe (mit einer Fugendicke von 6 bis 10 mm) zulässig.
Der technologische Prozess beginnt mit der Verlegung einer horizontalen Abdichtung (extrudierte Bitumenbahn) auf dem Fundament- oder Sockelabsatz. Anschließend montiert ein qualifizierter Maurer die Eck- und Zwischenrichtprofile. Die Richtprofile werden alle 3 bis 4 Reihen mit Zwingen fixiert und ihre Vertikalität wird mit Einstellschrauben kalibriert. Auf geraden Wandabschnitten beträgt der Abstand der Richtprofile 10 bis 15 m.
Der Mörtel wird vor Ort mit einem elektrischen Handrührwerk (Leistung ab 1200 W) angemischt. Der Kleber wird auf die Kontaktflächen des Steins aufgetragen und mit einer Zahnkelle mit einer Zahnung von 8x8 mm glattgezogen. Der Stein wird an der vorgesehenen Stelle platziert und mit leichten Schlägen eines Gummihammers gesetzt. Nach dem Abbinden des Mörtels werden alle Unebenheiten und Versätze zwischen benachbarten Steinen mit einem speziellen Schleifbrett oder einer Elektroschleifmaschine plangeschliffen.
- Auslegen der bituminösen Abdichtungsbahn auf dem vorbereiteten Untergrund.
- Montage und Ausrichtung der Eck- und Zwischen-Metallrichtprofile in einem Abstand von 10 bis 15 m.
- Spannen der Richtschnur für die erste Steinreihe.
- Zubereitung des Klebemörtels mit einem Elektrorührwerk.
- Auftragen des Klebers mit einer Zahnkelle (8x8 mm) auf die horizontalen und vertikalen Flächen.
- Setzen des Steins, Überprüfung der Ausrichtung und Anklopfen mit einem Gummihammer.
- Schleifen der Oberfläche der verlegten Reihe vor dem Verlegen der nächsten.
Geodätische und operative Qualitätskontrolle
Während der Errichtung der umschließenden Konstruktionen erfolgt eine kontinuierliche operative Kontrolle. Die zulässigen Abweichungen der Oberflächen und Ecken des Mauerwerks aus der Lotrechten dürfen 10 mm nicht überschreiten. Die Kontrolle der Lotrechten erfolgt mit einem Senklot von mindestens 600 g Gewicht alle 0,5 bis 0,6 m Wandhöhe.
Abweichungen in der Breite von Fenster- und Türöffnungen sind bis zu +15 mm von den Sollmaßen zulässig, bei Pfeilerbreiten maximal -15 mm. Die Horizontalität der Mauerwerksschichten wird auf jeder Ebene mit einer Wasserwaage und einem Stahlmaßstab überprüft; die maximale Abweichung aus der Horizontalen darf dabei 15 mm auf 10 Meter Länge nicht überschreiten.
Besonderes Augenmerk wird auf die Kontrolle der Höhenmarken gelegt. Die Verschiebung der Höhenkote der Unterkante von Auflageflächen für Stahlbetonstürze darf nicht mehr als -10 mm betragen. Die Dicke der horizontalen Fugen der ausgleichenden Zementschicht wird mit einem Stahllineal kontrolliert und darf 12 mm nicht überschreiten. Nach Abschluss dieses Arbeitsabschnitts wird ein Protokoll über die Abnahme verdeckter Bauleistungen unter Beifügung der Bestandspläne erstellt.
Arbeitsschutz und Anlagensicherheit
Die Verantwortung für die sichere Ausführung der Arbeiten liegt beim bautechnischen Leitungspersonal (Polier, Bauleiter). Vor Beginn jeder Schicht ist der Vorarbeiter verpflichtet, die Funktionsfähigkeit von Gerüsten, Hebezeugen und elektrischen Handwerkzeugen zu überprüfen. Die Stromversorgung der Baustelle erfolgt über einen fahrbaren Dreiphasen-Stromerzeuger (380/220 V, 11 kW), der Anschluss der Geräte muss über Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) erfolgen.
Die Baustelle und die Arbeitsebenen müssen bei Dunkelheit mit einer gleichmäßigen künstlichen Beleuchtung versehen werden, die eine Blendwirkung auf Kranführer und Maurer ausschließt. Die Durchführung von Mauerwerksarbeiten in unbeleuchteten Bereichen ist strengstens untersagt. Gefahrenbereiche im Arbeitsradius des Autokrans sind mit Warnbändern und Warnschildern abzusperren.
Alle Arbeiter werden mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet, einschließlich Schutzhelmen, Sicherheitsschuhen, Schutzhandschuhen und Atemschutzmasken (beim Schneiden und Schleifen von Steinen). Auf der Baustelle müssen sanitäre Einrichtungen und Pausenräume eingerichtet werden, die sich strikt außerhalb der Gefahrenbereiche von Hebezeugen befinden und mit Erste-Hilfe-Kästen sowie primären Feuerlöschgeräten ausgestattet sind.